23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 9/19
Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand
Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: überwiegend im Außendienst tätiger Mitarbeiter im allgemeinen Ordnungsdienst im Ordnungsamt)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 9/19
Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 4a
Erledigt durch: Urteil vom 12.07.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger