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  • 01.08.2019 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2913/92 Art 121 Abs 1 · C-330/19

    Zollpräferenzmaßnahme, Einfuhrwaren, aktiver Veredelungsverkehr, Nichterhebungsverfahren

    Letzte Änderung: 1. August 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 1. August 2019, 11:21 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 23. April 2019, zu folgender Frage:

    Führt Art. 121 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften dazu, dass eine Zollpräferenzmaßnahme, für die Einfuhrwaren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in den aktiven Veredelungsverkehr unter Anwendung des Nichterhebungsverfahrens in Betracht kamen, auch noch bei der Bestimmung des Betrags der Zollschuld, die bei der Überführung dieser Waren in unverändertem bzw. verändertem Zustand in den zollrechtlich freien Verkehr entsteht, berücksichtigt werden kann, wenn diese Maßnahme zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ausgesetzt ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-330/19

    Normen: EWGV 2913/92 Art 121 Abs 1, ZK Art 121 Abs 1

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen