22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · KStG § 4 Abs 1 S 1 · I R 9/19
Betrieb gewerblicher Art, Steuerlicher Querverbund, Müllverbrennung
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
1. Ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer Müllverbrennungsanlage beteiligt, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben wird, können dann der Bereich der Abfallbeseitigung und der Bereich der Energiegewinnung durch Verwertung der Verbrennungsenergie eigenständige Betriebe gewerblicher Art darstellen?2. Ist durch die gesellschaftsrechtliche Struktur eine Zusammenfassung dieser Betriebe im steuerlichen Querverbund - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - möglich?3. Ist eine solche Zusammenfassung erfolgt, kommt dann eine anderweitige Zusammenfassung nur eines der Betriebe mit einem weiteren Betrieb gewerblicher Art über diese gesellschaftsrechtliche Struktur hinweg im Nachhinein nicht mehr in Betracht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 9/19
Normen: KStG § 4 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger