21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 · II R 30/19
Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Steuerberatungskosten
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeit:Sind Steuerberatungskosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 30/19
Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.10.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung