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  • 21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 · II R 30/19

    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Steuerberatungskosten

    Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeit:Sind Steuerberatungskosten für die nachträgliche Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Erblassers und für die Räumung einer hinterlassenen Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 30/19

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.10.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung