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  • 20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 16/19

    Betriebsaufspaltung, Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Schuldübernahme, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Teilentgeltlicher Erwerb

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Liegt in der Nichtteilnahme eines Gesellschafters an der Kapitalerhöhung der Betriebsgesellschaft eine Anteilsveräußerung an denjenigen Mitgesellschafter, dessen Anteil sich durch seine überquotale Teilnahme an der Kapitalerhöhung erhöht, und ist die Übernahme einer Darlehensverbindlichkeit des Sonderbetriebsvermögens der Besitzgesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung als Veräußerungsentgelt anzusehen? Ist der Veräußerungsgewinn desjenigen Gesellschafters, dessen Anteil an der Betriebsgesellschaft sich infolge der disquotalen Kapitalerhöhung verringert, ggf. nach der strengen oder aber nach der modifizierten Trennungstheorie zu ermitteln?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 16/19

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 03.08.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger