25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 · I R 15/19
Kartellbuße, Betriebsausgabe, Währungssicherungsgeschäft, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil eines Anteilsveräußerungsgeschäfts1. Ermöglicht eine EU-Kartellbuße nur insoweit einen Betriebsausgabenabzug, als ihr eine abschöpfende Funktion zukommt?2. Können Erträge aus Währungssicherungsgeschäften in die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften einbezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 15/19
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, KStG § 8b Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger