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  • 25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 · I R 15/19

    Kartellbuße, Betriebsausgabe, Währungssicherungsgeschäft, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr

    Betriebsausgabenabzug für eine Geldbuße - Währungssicherungsgeschäfte als Teil eines Anteilsveräußerungsgeschäfts1. Ermöglicht eine EU-Kartellbuße nur insoweit einen Betriebsausgabenabzug, als ihr eine abschöpfende Funktion zukommt?2. Können Erträge aus Währungssicherungsgeschäften in die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften einbezogen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 15/19

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, KStG § 8b Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger