25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 34/19
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Anrechnung, Europäische Union, Parlament, Doppelbesteuerung
Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag bei Europaabgeordneten: Hat das FA bei der Günstigerprüfung die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen oder ist es berechtigt das Ergebnis nach Steueranrechnung i.S. von § 34c EStG zu vergleichen? Welchen Einfluss hat eine etwaige Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten auf das Ergebnis, da nach dem Abgeordnetenstatut eine Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten mit EU-Steuer und nationaler Steuer zu vermeiden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 34/19
Normen: EStG § 32 Abs 6, EStG § 31, EStG § 34c, EStG § 22 Nr 4 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung