21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 3 · VI R 25/19
Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand, Umfang, Nebentätigkeit
Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen? In welchem Umfang muss ein überwiegend im Außendienst tätiger Müllwerker auf dem Betriebshof "tätig werden", d.h. Tätigkeiten ausüben, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören, damit der Betriebshof zur ersten Tätigkeitsstätte wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 25/19
Normen: EStG § 9 Abs 4 S 3, EStG § 9 Abs 4a
Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger