Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 3 · VI R 25/19

    Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand, Umfang, Nebentätigkeit

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2019, 08:30 Uhr

    Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen? In welchem Umfang muss ein überwiegend im Außendienst tätiger Müllwerker auf dem Betriebshof "tätig werden", d.h. Tätigkeiten ausüben, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören, damit der Betriebshof zur ersten Tätigkeitsstätte wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 25/19

    Normen: EStG § 9 Abs 4 S 3, EStG § 9 Abs 4a

    Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger