22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 18/19
Leistungsempfänger, Prüfung, Vorsteuerabzug, Insolvenzverwalter
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
1. Wer ist Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfung und damit einhergehend, wem steht der Vorsteuerabzug aus den Leistungen des Kassenprüfers bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu?
2. Kann der Kläger als Insolvenzverwalter Umsatzsteuern, die ihm für seine Tätigkeiten im Rahmen der vom Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen in Rechnung gestellt worden sind, als Vorsteuern geltend machen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 18/19
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, InsO § 67, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung