22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 · X R 14/19
Betriebsstätte, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Reisekosten, Sachaufklärungspflicht
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
Sind die Voraussetzungen einer Betriebsstätte auch dann erfüllt, wenn der Kläger an diesem Ort über keine eigenen Betriebsmittel verfügt und nicht über langfristige Verträge an seinen dortigen Auftraggeber gebunden ist?Hat sich durch die ab dem VZ 2014 geltende neue Fassung des § 9 EStG, die für Arbeitnehmer den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" sowie in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG eine Definition des Begriffes der "dauerhaften Zuordnung" eingeführt hat, für Gewerbetreibende hinsichtlich der Behandlung der Reisekosten eine Veränderung ergeben, obwohl § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG seit jeher und unverändert von Wegen zwischen Wohnung und "Betriebsstätte" spricht?(Verfahrensmangel: Verletzung der Sachaufklärungspflicht)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 14/19
Normen: EStG § 15, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6, AO § 12, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 4 S 3, FGO § 76 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.02.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger