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  • 20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a · XI R 11/19

    Ermäßigter Steuersatz, Sportverein, Aufwandsentschädigung, Zweckbetrieb

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr

    Besteuerung von Umsätzen eines gemeinnützigen SportvereinsKönnen die Umsätze eines gemeinnützigen Sportvereins dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG unterliegen, wenn der Sportverein einzelnen Spielern pauschale Aufwandsentschädigungen zahlt, die die Nichtbeanstandungsgrenze für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft von 400 EUR monatlich übersteigen (Nr. 32 AEAO zu § 67a AO)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 11/19

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 67a

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 03.08.2022

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger