23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 14 Buchst a · XI R 12/19
Steuerfreier Umsatz, Pflegeleistungen, GmbH, Unionsrecht
Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2019, 12:30 Uhr
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Intensivpflegeleistungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in Krankenhäusern1. Setzt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für einen im Krankenhausbetrieb tätigen Unternehmer, der eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit ausübt, voraus, dass er eigene Patienten als unmittelbare Leistungsempfänger behandelt?2. Wird ein Unternehmer zu einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn er hinsichtlich der von ihm durchgeführten Patientenbehandlung in Krankenhäusern gegenüber Krankenhäusern tätig wird, obwohl seine Berufsgruppe (hier Krankenpfleger) üblicherweise in der Wohnung der Patienten oder Pflegeheimen gegenüber Patienten tätig ist?3. Kann die GmbH sich wegen Unionsrechtswidrigkeit von § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb bis gg UStG unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 12/19
Normen: UStG § 4 Nr 14 Buchst a, UStG § 4 Nr 14 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger