22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 66 Abs 3 · III R 37/19
Kindergeld, Festsetzung, Erhebung, Rückwirkung
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Dürfte die Familienkasse entgegen der allgemeinen Dienstanweisung in diesem Fall von einer mehr als sechs Monate vor Antragstellung rückwirkenden Festsetzung von Kindergeld absehen? Verstößt sie damit gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), weil sie bereits in zahlreichen anderen Fällen eine rückwirkende Festsetzung vorgenommen hat? Liegt eine sog. Ermessensreduzierung auf null vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 37/19
Normen: EStG § 66 Abs 3, GG Art 3
Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2020, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger