20.04.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 3 · VIII R 14/19
Realteilung, Sperrfrist, Veräußerungsgewinn, Zurechnung, Stille Reserven
Letzte Änderung: 20. April 2022, 18:27 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Ist ein Übernahmegewinn, der entstanden ist, weil nach der Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ein Realteiler das von ihm übernommene Betriebsvermögen innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG veräußert hat, allen ehemaligen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten oder aber allein demjenigen zuzurechnen, durch dessen Veräußerung die Sperrfrist verletzt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 14/19
Normen: EStG § 18 Abs 3, EStG § 16 Abs 3 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger