20.09.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 19/19
Gewerbliche Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Sportler, Sport
Letzte Änderung: 20. September 2022, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und wiederkehrenden Bezügen i.S. des § 22 EStG bei einem Berufssportler:Handelt es sich bei --nachträglich, als Leistungsprämie gezahlten-- Zuwendungen der gemeinnützigen „Stiftung Deutsche Sporthilfe“ an einen Sportler, der zwar dem Bundeskader eines Spitzenverbandes angehört, aber seine Haupteinnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, um nicht zu besteuernde wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 Buchstabe a EStG?Sind die Sportförder-Zahlungen der Stiftung vergleichbar mit jenen, die ein Sportler von privaten Sponsoren im Rahmen von Werbe- bzw. Ausrüsterverträgen erhält (gewerblicher Profisportler)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 19/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 1 S 2 Buchst a, EStG § 2 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger