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  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 23/19

    Doppelstöckige Personengesellschaft, Stille Reserven, Reinvestitionsrücklage, Übertragung, Verbindliche Auskunft, Bindung, Zuständigkeit

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2019, 12:52 Uhr

    Kann die bei einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) gebildete Reinvestitionsrücklage in Höhe des auf die an ihr als Kommanditistin beteiligte weitere Personengesellschaft (Obergesellschaft und hiesige Klägerin) entfallenden Anteils auf diese übertragen werden, wenn das für die Besteuerung der Obergesellschaft zuständige Finanzamt der Obergesellschaft auf deren Antrag hin eine dies bestätigende verbindliche Auskunft erteilt hat? Entfaltet die der Obergesellschaft erteilte verbindliche Auskunft insoweit Bindungswirkung für die Feststellung der auf die Obergesellschaft entfallenden Einkünfte der Untergesellschaft?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 23/19

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6b Abs 3, AO § 89 Abs 2, AO § 18 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.07.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung