09.01.2020 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 107 Abs 1 · C-691/19
Staatliche Beihilfe, Vereinigtes Königreich, Konzerninterne Finanzierungen, Ausländische Unternehmen
Letzte Änderung: 9. Januar 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2020, 11:04 Uhr
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 08.10.2019, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Beklagten C(2019) 2526 final vom 02.04.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-691/19
Normen: AEUV Art 107 Abs 1
Rechtsmittel: Klage