23.08.2023 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 33/19
Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Mietvertrag, Rücktritt, Schadensersatz, Ausschließlichkeit
Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Sind Erträge aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte (hier eine sog. Schlusszahlung der Mieterin zur Regulierung sämtlicher Ansprüche und Forderungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietverhältnisses) kürzungsschädlich im Rahmen des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 33/19
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 25.05.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung