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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 40/19

    Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen u.a. mit Auffahrrampe und Befestigungseinrichtungen für Rollstühle versehenen Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zur Krankenbehandlung und in Einrichtungen der Tagespflege befördert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 40/19

    Normen: KraftStG § 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung