21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 40/19
Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen u.a. mit Auffahrrampe und Befestigungseinrichtungen für Rollstühle versehenen Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zur Krankenbehandlung und in Einrichtungen der Tagespflege befördert werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 40/19
Normen: KraftStG § 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung