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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3 Nr 5 · IV R 41/19

    Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung, Krankentransport

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen mit Auffahrrampe und Verankerungspunkten für Rollstühle sowie einem Liegeplatz ausgestatteten Kleinbus zu gewähren, mit dem Personen zu Arztbesuchen und Behandlungen (wie z.B. Chemo- und Bestrahlungstherapien, Dialyse) und wieder zurück sowie zu Rehabilitationseinrichtungen transportiert werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 41/19

    Normen: KraftStG § 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung