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  • 27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 43 · VIII R 21/19

    Kapitalertragsteuer, Dividende, Forfaitierung, Beschränkte Steuerpflicht

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr

    Ist ein inländisches Kreditinstitut zum Kapitalertragsteuerabzug von Dividenden verpflichtet, wenn der -ausländische- Depotinhaber die entsprechenden Dividendenansprüche wenige Tage vor dem Dividendenstichtag durch Forfaitierungsvertrag an einen anderen -ebenfalls ausländischen- Rechtsträger veräußert hat? Tritt die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nur ein, wenn die Einkünfte bei dem beschränkt steuerpflichtigen Bezieher tatsächlich der Besteuerung unterworfen werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 21/19

    Normen: EStG § 43, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 49 Abs 1 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger