21.12.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c · II R 46/19
Erbschaftsteuer, Familienwohnheim
Letzte Änderung: 21. Dezember 2021, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer dreijährigen Renovierungsphase bezieht?Wie ist die Voraussetzung der Selbstnutzung auszulegen, wenn ein Umzug im herkömmlichen Sinn nicht erforderlich ist, weil zwei Doppelhäuser zu einem verbunden werden, von denen eine Hälfte vom Erben bereits bewohnt war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 46/19
Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c
Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger