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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3a Abs 1 · IV R 38/19

    Kraftfahrzeugsteuer, Schwerbehinderung, Steuerbefreiung, Rechtsnachfolge, Antragsbefugnis

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr

    Kann die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden, oder handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 38/19

    Normen: KraftStG § 3a Abs 1, AO § 45 Abs 1 S 1, BGB § 1922

    Erledigt durch: Urteil vom 10.02.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung