21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 3a Abs 1 · IV R 38/19
Kraftfahrzeugsteuer, Schwerbehinderung, Steuerbefreiung, Rechtsnachfolge, Antragsbefugnis
Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Kann die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch noch nach dem Tod des Behinderten von dessen Erben beantragt werden, oder handelt es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des Fahrzeughalters, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 38/19
Normen: KraftStG § 3a Abs 1, AO § 45 Abs 1 S 1, BGB § 1922
Erledigt durch: Urteil vom 10.02.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung