22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 1/20
Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
1. Gemeinnützigkeit: Dienen Kinderbetreuungsplätze in einer Kindertagesstätte, die vom Jugendamt nicht bei der Planung der notwendigen Betreuungsplätze und bei der Zuweisung der Kinder berücksichtigt werden können, weil die Kinderbetreuungsplätze nach den Betreiberverträgen in erster Linie den Mitarbeitern bestimmter Unternehmen und nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen, der Allgemeinheit?
2. Mildtätigkeit: Ist jede Kinderbetreuungsleistung mildtätig, weil hilfsbedürftige Personen unterstützt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 1/20
Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51, AO § 52 Abs 1 S 2, AO § 53 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger