20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 45 Abs 2 · VII R 42/19
Steuerschulden, Veräußerungsgewinn, Erbfall, Nachlass, Vollstreckung, Beschränkung
Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Sind Steuerschulden aus einem Veräußerungsgewinn, der durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung einer im Erbwege erworbenen freiberuflichen Praxis entstanden ist, als Eigenschuld des Erben oder als Erbfallschuld zu qualifizieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 42/19
Normen: AO § 45 Abs 2, BGB § 1975, BGB § 1967, AO § 258
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger