25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b · VIII R 36/19
Anleihe, Anschaffungskosten, Veräußerung, Aufteilung, Abgeltungsteuer, Einkünfteerzielungsabsicht
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Anleihemäntel an eine vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft:- Ist die Einkünfteerzielungsabsicht zugunsten des Steuerpflichtigen unabhängig vom anzuwendenden Tarif zu vermuten, oder ist sie anhand einer Prognoserechnung zu verifizieren?- Sind die Anschaffungskosten der Anleihe auf Anleihemantel und Zinsscheine aufzuteilen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 36/19
Normen: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 20 Abs 6, EStG § 20 Abs 4, HGB § 255 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger