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  • 25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b · VIII R 36/19

    Anleihe, Anschaffungskosten, Veräußerung, Aufteilung, Abgeltungsteuer, Einkünfteerzielungsabsicht

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr

    Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Anleihemäntel an eine vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft:- Ist die Einkünfteerzielungsabsicht zugunsten des Steuerpflichtigen unabhängig vom anzuwendenden Tarif zu vermuten, oder ist sie anhand einer Prognoserechnung zu verifizieren?- Sind die Anschaffungskosten der Anleihe auf Anleihemantel und Zinsscheine aufzuteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 36/19

    Normen: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 20 Abs 6, EStG § 20 Abs 4, HGB § 255 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger