Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2020 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 Art 167 · C-895/19

    Vorsteuerabzug, Steuerzeitraum, Steuererklärung, Ausschlussfrist

    Letzte Änderung: 5. März 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 5. März 2020, 12:40 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Wojewodzki Sad Administracyjny w Gliwicach (Polen), eingereicht am 04.12.2019, zu folgender Frage:

    Ist Art. 167 in Verbindung mit Art. 178 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, wonach die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug im gleichen Steuerzeitraum wie dem, in dem die Vorsteuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen abzuführen ist, davon abhängig gemacht wird, dass die für diese Umsätze geschuldete Vorsteuer in einer entsprechenden Steuererklärung angemeldet wird, die innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist (in Polen 3 Monate) ab Ablauf des Monats abzugeben ist, in dem für den Erwerb der Waren oder Dienstleistungen eine Steuerpflicht entstanden ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-895/19

    Normen: EGRL 112/2006 Art 167

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen