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  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 66 Abs 3 · III R 50/19

    Kindergeld, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren, Ausschlussfrist

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2020, 12:45 Uhr

    Sind § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 50/19

    Normen: EStG § 66 Abs 3, EStG § 31 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 26.05.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung