23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 66 Abs 3 · III R 50/19
Kindergeld, Festsetzungsverfahren, Erhebungsverfahren, Ausschlussfrist
Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2020, 12:45 Uhr
Sind § 66 Abs. 3 EStG sowie § 31 Satz 4 EStG im Streitjahr 2017 dahingehend anzuwenden, dass die tarifliche Einkommensteuer auch mit Rechtswirkung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum zu erhöhen ist, auch wenn Kindergeld nur für zwei Monate ausgezahlt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 50/19
Normen: EStG § 66 Abs 3, EStG § 31 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 26.05.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung