21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 2 · IX R 7/20
ortsübliche Marktmiete, ortsübliche Miete, Vermietung, Fremdvergleich, Nahe Angehörige
Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2020, 12:45 Uhr
Ist bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der - im konkreten Fall für den Steuerpflichtigen dienlichere - örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen Dritten (teurer) vermietet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 7/20
Normen: EStG § 21 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.02.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger