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  • 21.06.2022 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 6 Abs 2 · II R 1/20

    Erbschaftsteuer, Nacherbe, Wahlrecht, Freibetrag, Erbschaft, Einheitlichkeit

    Letzte Änderung: 21. Juni 2022, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr

    1. Bestimmt § 6 Abs. 2 ErbStG, dass dem (Nach-)Erben stets nur ein persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG zusteht, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus einer Nacherbfolge erwirbt?2. Falls ja, gilt dies auch dann, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus mehreren Nacherbfolgen von demselben Vorerben erwirbt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 1/20

    Normen: ErbStG § 6 Abs 2, ErbStG § 16, BGB § 2139, ErbStG § 14 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 01.12.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger