21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 1 S 2 · V R 6/20
Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Verwaltungsratsvorsitzender, Selbständigkeit, Psychotherapeut, Umsatzsteuerbefreiung
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
1. Stellt die Nebentätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender eines berufsständischen Versorgungswerks eines (alleinigen) Betreibers einer Psychotherapie-Praxis eine unternehmerische Tätigkeit sowohl im Sinne des innerstaatlichen Rechts (§ 2 UStG) als auch im Sinne der unionsrechtlichen Regelungen (Art. 9 MwStSystRL) dar?2. Falls die Unternehmereigenschaft zu bejahen ist: Unterliegen die Erlöse aus der Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 6/20
Normen: UStG § 2 Abs 1 S 2, UStG § 4 Nr 26, EGRL 112/2006 Art 9
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Verwaltung