22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 220 Abs 1 · VII R 8/20
Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Zollwert, Berechnung, Auslegung, Umschließung, Etikette
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2020, 16:00 Uhr
Sind im Drittland hergestellte Etiketten zum Aufkleben auf Einzelhandelsverpackungen (hier Konserven, Kartons und Polybeutel) --anders als sog. Hangtags-- als untrennbare Bestandteile von Umschließungen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 Buchst. a ii ZK, "die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden", einzuordnen? Erhöhen die innerhalb der Union angefallenen Entwicklungskosten der Druckvorlagen für diese Etiketten den Zollwert, oder handelt es sich um privilegierte Kosten für geistige Beistellungen nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b iv ZK?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 8/20
Normen: ZK Art 220 Abs 1, ZK Art 29 Abs 1, ZK Art 32 Abs 1 Buchst a UAbs ii, ZK Art 32 Abs 1 Buchst b UAbs iv
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger