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  • 20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · KStG § 2 Nr 1 · I R 47/19

    Beschränkte Steuerpflicht, Stiftung, Körperschaft, Zurechnung

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Typenvergleich bei ausländischer Körperschaft1. Ist eine Stiftung mit selbständiger juristischer Persönlichkeit i.S. des Art. 552 ff. des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur eine mit einer inländischen juristischen Person vergleichbare Körperschaft (sog. Typenvergleich)?2. Liegt die Gestaltungsmacht und Verfügungsmacht über das Stiftungsvermögen ausschließlich bei den organschaftlichen Vertretern der Stiftung, sind ihr dann nach den allgemeinen Regelungen (§ 39 Abs. 1 AO) die Einkünfte und das Vermögen zuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 47/19

    Normen: KStG § 2 Nr 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e, EStG § 17 Abs 1 S 2, AO § 39

    Erledigt durch: Urteil vom 14.09.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger