21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 3 S 1 · VI R 29/19
Handwerkerleistung, Haushalt, Wohngebäude, Dachgeschoss, Ingenieur
Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2020, 08:30 Uhr
Sind Aufwendungen für eine statische Berechnung hinsichtlich des Ersatzes von Holzpfosten durch Stahlstützen beim Dach eines selbstgenutzten Wohnhauses durch einen Statiker eines Bauingenieurbüros als nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigte Handwerkerleistung, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG), zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 29/19
Normen: EStG § 35a Abs 3 S 1, EStG § 35a Abs 4 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.11.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung