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  • 21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 3 S 1 · VI R 29/19

    Handwerkerleistung, Haushalt, Wohngebäude, Dachgeschoss, Ingenieur

    Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2020, 08:30 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine statische Berechnung hinsichtlich des Ersatzes von Holzpfosten durch Stahlstützen beim Dach eines selbstgenutzten Wohnhauses durch einen Statiker eines Bauingenieurbüros als nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG begünstigte Handwerkerleistung, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde (§ 35a Abs. 4 Satz 1 EStG), zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 29/19

    Normen: EStG § 35a Abs 3 S 1, EStG § 35a Abs 4 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 04.11.2021, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung