10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 3/20
Sonderausgabe, Altenteil, Versorgungsleistung, Übergabevertrag, Wertsicherungsklausel, Willkür
Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2020, 08:30 Uhr
Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG:Steht die „schlicht vergessene Durchführung“ einer Erhöhung von Baraltenteilsleistungen ab dem 65. Lebensjahr des Altenteilers, die sich aus einer Wertsicherungsklausel ergibt, der Annahme, der Übergabevertrag sei mit Rechtsbindungswillen abgeschlossen worden, grundsätzlich nicht entgegen?Was soll stattdessen gelten, sollte die Rechtsprechung zu Wertsicherungsklauseln nicht ohne Weiteres auf die im Streitfall vereinbarte Erhöhungsklausel (ereignisbezogene Anpassungsklausel) von Baraltenteilsleistungen anwendbar sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 3/20
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger