22.02.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 50/17
Kinderfreibetrag, Splitting, Alleinerziehende, Verfassung, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgabe
Letzte Änderung: 22. Februar 2021, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:14 Uhr
Ist die gesetzliche Regelung zu den Kinderfreibeträgen im Streitjahr 2014 verfassungsgemäß?Verstößt die Versagung des Splittingtarifs für verwitwete Alleinerziehende gegen Verfassungsrecht?Sind Aufwendungen für ein Kinderferienlager als Kinderbetreuungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar?
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 09.12.2020 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 3/17 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 50/17
Normen: EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a, EStG § 24b, EStG § 10 Abs 1 Nr 5, GG Art 3, GG Art 6
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger