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  • 20.09.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 32/19

    Gewinnausschüttung, Ausländische Kapitalgesellschaft, Beherrschender Gesellschafter, Zufluss

    Letzte Änderung: 20. September 2022, 18:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr

    Ist für die Frage, ob dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen (hier kroatischen) Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung zugeflossen ist, auf den tatsächlichen Zahlungseingang abzustellen, oder kann der Zufluss aufgrund eines Gewinnverteilungsbeschlusses der Gesellschaft fingiert werden? Sind das Vorliegen eines solchen Beschlusses und die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaft nach deutschem oder nach dem maßgeblichen ausländischen Recht zu beurteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 32/19

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 11 Abs 1, GmbHG § 29 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.02.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger