25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 20 · VIII R 35/19
Umwandlung, Rückwirkung, Gewinnausschüttung, Entnahme, Kapitalertragsteuer
Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
Ist Kapitalertragsteuer anzumelden und abzuführen, wenn ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer GmbH gehört, rückwirkend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird und während des Rückwirkungszeitraums eine Gewinnausschüttung aus der Beteiligung erfolgt, die an den (vormaligen) Einzelunternehmer weitergeleitet wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 35/19
Normen: UmwStG § 20, EStG § 4 Abs 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 12.04.2022
Rechtsmittelführer: Verwaltung