20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EGV 883/2004 Art 68 · III R 31/20
Kindergeld, Differenzkindergeld, Zuständigkeit, EU
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr
Steht dem Kläger ein ungekürzter deutscher Kindergeldanspruch für das im Streitzeitraum in Großbritannien wohnende Kind zu, wenn er - wie die Kindsmutter - in Großbritannien arbeitete, aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Großbritannien ab einem Einkommen von größer 60.000 GBP keine Kindergeldzahlung mehr erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 31/20
Normen: EGV 883/2004 Art 68
Erledigt durch: Urteil vom 01.06.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung