20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · VersStG § 7 Abs 1 · V R 24/20
Versicherungsteuer, Versicherungsnehmer, Versicherungsunternehmen, Steueranmeldung, Steuerschuldner, Haftungsschuldner, Ermessen
Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr
Versicherungsteuerfestsetzung gegen Versicherungsnehmer oder britisches Versicherungsunternehmen?1. Ist die Versicherungsteuer nicht gegen den Versicherungsnehmer als Steuerschuldner festzusetzen, wenn das Versicherungsunternehmen seinen Sitz im Inland oder --wie hier-- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft hat?2. Gilt dies auch dann, wenn das Versicherungsunternehmen die Steuer weder beim Finanzamt angemeldet noch für Rechnung des Versicherungsnehmers abgeführt hat?
Das ursprünglich beim II. BFH-Senat unter dem Az. II R 30/02 geführte Revisionsverfahren war durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin und Revisionsbeklagten gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen worden (vgl. BFH-Beschluss vom 30.06.2004 - II R 30/02). In Folge einer zwischenzeitlichen Änderung des Geschäftsverteilungsplans erfolgte die Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens beim V. BFH-Senat.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 24/20
Normen: VersStG § 7 Abs 1, VersStG § 7 Abs 3, VersStG § 7 Abs 4, AO § 5
Erledigt durch: Urteil vom 18.11.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung