20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 32/20
Arbeitnehmer, Leiharbeit, Erste Tätigkeitsstätte, Fahrtkosten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeitarbeit, Befristung, Entfernungspauschale, Dienstreise, Dauerhafte Zuordnung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr
Können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 32/20
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger