Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 32/20

    Arbeitnehmer, Leiharbeit, Erste Tätigkeitsstätte, Fahrtkosten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Zeitarbeit, Befristung, Entfernungspauschale, Dienstreise, Dauerhafte Zuordnung

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2020, 09:00 Uhr

    Können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 32/20

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a, EStG § 9 Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger