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  • 24.09.2020 · Anhängiges Verfahren · AO § 236 · C-427/20

    Unionsrecht, Zinsanspruch, rechtsgültige Vorschriften, Verstoß

    Letzte Änderung: 24. September 2020, 05:15 Uhr, Aufgenommen: 1. Oktober 2020, 13:52 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 01.09.2020, eingereicht am 10.09.2020, zu folgender Frage:

    Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Verletzung rechtsgültiger Vorschriften des Unionsrechts festsetzt und ein mitgliedstaatliches Gericht diesen Verstoß gegen das Unionsrecht feststellt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-427/20

    Vorinstanz: FG Hamburg 01.09.2020, 4 K 67/18

    Normen: AO § 236, ZK Art 241, EWGV 2913/92 Art 241

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen