25.07.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 · II R 17/20
Erbschaftsteuer, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung
Letzte Änderung: 25. Juli 2022, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Streitig ist, ob zum Zeitpunkt des Erlasses eines Erbschaftsteuerbescheides die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen war.Hat der Erbe die sichere Kenntnis i. S. d. § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO erst mit rechtskräftigem Abschluss des Erbscheinverfahrens, oder bereits durch den Erbfall erlangt. Kommt es hierfür auf Tatsachen oder die rechtliche Beurteilung des Erben an?Hätte das FA zum Zwecke der Hemmung der Verjährung den Erbschaftsteuerbescheid gegenüber dem Nachlasspfleger erlassen müssen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 17/20
Normen: AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 170 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 30 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 27.04.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger