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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 36/20

    Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Krankheit, Anerkennung, Wissenschaft

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr

    Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2016 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, insbesondere im Hinblick auf die QS-RL Liposuktion des G-BA vom 19.09.2019, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? (Falls nicht, kann nachträglich ein positiver qualifizierter Nachweis nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV erbracht werden, wenn eine vor Beginn der Behandlung ausgestellte ärztliche Bescheinigung eines MDK die Maßnahme nicht empfiehlt?)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 36/20

    Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1, EStG § 33 Abs 4, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f, EStDV § 64 Abs 2, EStDV § 84 Abs 3f

    Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger