23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 36/20
Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Krankheit, Anerkennung, Wissenschaft
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2016 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, insbesondere im Hinblick auf die QS-RL Liposuktion des G-BA vom 19.09.2019, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? (Falls nicht, kann nachträglich ein positiver qualifizierter Nachweis nach § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV erbracht werden, wenn eine vor Beginn der Behandlung ausgestellte ärztliche Bescheinigung eines MDK die Maßnahme nicht empfiehlt?)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 36/20
Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2 S 1, EStG § 33 Abs 4, EStDV § 64 Abs 1 Nr 2 S 1 Buchst f, EStDV § 64 Abs 2, EStDV § 84 Abs 3f
Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger