Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 76 · VII R 47/20

    Biersteuer, Haftung, Steuerlager, Anforderung

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr

    Muss von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann?Bestehen insofern für den Steuerlagerinhaber bzw. den haftenden Geschäftsführer nach § 76 AO höhere Anforderungen als bei der Umsatzsteuer?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 47/20

    Normen: AO § 76, AO § 69

    Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung