23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 76 · VII R 47/20
Biersteuer, Haftung, Steuerlager, Anforderung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr
Muss von der Entnahme eines Steuergegenstands aus dem Steuerlager abgesehen werden, wenn abzusehen ist, dass die dadurch entstehende Verbrauchsteuer nicht entrichtet werden kann?Bestehen insofern für den Steuerlagerinhaber bzw. den haftenden Geschäftsführer nach § 76 AO höhere Anforderungen als bei der Umsatzsteuer?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 47/20
Normen: AO § 76, AO § 69
Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung