21.03.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a · V R 17/20
Sportverein, Gemeinde, Zuschuss, Entgelt, Bewirtschaftung, Ermäßigter Steuersatz, Zweckbetrieb
Letzte Änderung: 21. März 2022, 17:06 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr
Erbringt ein Sportverein, dem von einer Gemeinde eine Sportanlage mietfrei überlassen wird, an die Gemeinde eine steuerbare, steuerpflichtige und nicht steuersatzermäßigte Leistung, wenn die Gemeinde nicht nur keine Miete erhält, sondern zusätzlich noch Zuzahlungen zur Bewirtschaftung leistet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/20
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 65 Nr 2, AO § 65 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 18.11.2021, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger