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  • 21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 30 · VII R 30/20

    Steuergeheimnis, Außenprüfung, Feststellung, Grundstück, Sanierung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr

    Welche Feststellungen müssen zur Subsumtion eines Sachverhalts unter §§ 7h und 7i EStG getroffen werden und inwiefern entspricht eine Offenlegung dieser Feststellungen im Rahmen eines Prüfungsberichts der Verhältnismäßigkeit und dem Steuergeheimnis?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 30/20

    Normen: AO § 30, AO § 180 Abs 2, EStG § 7h, EStG § 7i

    Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger