03.04.2025 · Erledigtes Verfahren · TabStG § 1 Abs 1 S 1 · VII R 43/20
Tabaksteuer, Steuergegenstand, Herstellung
Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr
Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Scraps (kleinere, gedroschene und entrippte Tabakblattstücke)
Sind Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 43/20
Normen: TabStG § 1 Abs 1 S 1, TabStG § 1 Abs 2 Nr 3
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung