24.02.2022 · Anhängiges Verfahren · TabStG § 1 Abs 1 S 1 · VII R 44/20
Tabaksteuer, Herstellung, Steuergegenstand
Letzte Änderung: 24. Februar 2022, 13:53 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr
Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Strips (größere Tabakblattstücke)Sind Tabak-Strips als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 44/20
Normen: TabStG § 1 Abs 1 S 1, TabStG § 1 Abs 2 Nr 3
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung