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  • 03.12.2020 · Anhängiges Verfahren · EGV 1225/2009 · C-439/20 P

    Rechtsfehler, Vereinnahmung der Zölle, Rückwirkend

    Letzte Änderung: 3. Dezember 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 3. Dezember 2020, 11:28 Uhr

    Rechtsmittel der Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2020 in der Rechtssache T-110/17, eingelegt am 18. September 2020, mit dem Antrag:

    - das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2020 in der Rechtssache T-110/17 Jiangsu Seraphim Solar System Co. Ltd / Kommission aufzuheben;

    - die Klage als unzulässig zurückzuweisen;

    - hilfsweise, die Klage als unbegründet abzuweisen;

    - in jedem Fall, der Klägerin die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und der ersten Instanz aufzuerlegen.

    (Die Kommission macht geltend, dass dem Gericht bei der Beurteilung der Zulässigkeit und der Schlüssigkeit der Klage ein Rechtsfehler unterlaufen sei, es die Vereinnahmung der Zölle rechtsfehlerhaft als "rückwirkend" eingestuft habe sowie die VO (EG) Nr. 597/2009 und VO (EG) Nr. 1225/2009 unzutreffend ausgelegt habe)

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-439/20 P

    Normen: EGV 1225/2009, EGV 597/2009, AEUV Art 263

    Rechtsmittel: Antrag